Streuobst-Pakt Donau-Ries
Das Projekt
Im Juli 2021 wurde der Streuobstpakt Bayern beschlossen, zu dessen Umsetzung bayernweit Projekte zur Erhaltung und Neupflanzung von Streuobstwiesen durchgeführt werden. Auch im Landkreis Donau-Ries befinden sich Streuobstwiesen in zahlreichen und großflächigen Beständen. Durch den Streuobstpakt Donau-Ries sollen die vorhandenen Streuobstbestände über eine fachgerechte Pflege erhalten werden und umfangreiche Neupflanzungen von Streuobstbäumen erfolgen. Hierfür werden Fördermittel bereitsgestellt, um Eigentümer und Landnutzer finanziell zu unterstützen. Die Laufzeit des Projektes reicht von Oktober 2023 bis September 2027.
Zielstellung:
- Erhalt und Pflege vorhandener Streuobstbestände
- Neupflanzung von Streuobstwiesen
- Beratung von Landnutzern zur fachgerechten Pflege und Qualifizierung im Bereich Obstbaumpflege
- Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
- Förderung von Verwertung und Vermarktung von Streuobst
Projektgebiet:
Alle Städte und Gemeinden im Landkreis Donau-Ries, die Mitglied im Landschaftspflegeverband sind. In den übrigen Bereichen des Landkreises ermöglicht eine private Mitgliedschaft im Landschaftspflegeverband die Teilnahme am Projekt.
Fördermittel:
Das Projekt wird nach der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert.
Lebensraum Streuobstwiese
Als Streuobstbestände gelten Wiesen oder Weiden mit hochstämmigen Obstbäumen. Diese historische, extensive Form des Obstbaus prägt bis heute vielfach das Landschaftsbild und schuf hochwertige Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
Insbesondere ältere Bäume mit Totholz und Höhlen bieten Arten wie Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Steinkauz (Athene noctua) oder auch Bilchen wie dem Siebenschläfer (Glis glis) ein geeignetes Habitat. Zudem stellt die jährliche Blütenpracht eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen dar und alte Bäume bieten Lebensraum für totholzbewohnende Insekten.
Der Erhalt von Streuobstwiesen ist jedoch an eine regelmäßige, fachgerechte Pflege gebunden sowie an Neupflanzungen als Ersatz für abgängige Bäume. Gleichzeitig ist diese traditionelle Form des Obstbaus heute nicht mehr wirtschaftlich, weshalb die nachhaltige Sicherung von Streuobstwiesen im Rahmen unseres Projektes über Fördermittel gegenfinanziert wird.
Maßnahmen
Pflege von Streuobst
Die fachgerechte Pflege von Streuobst beinhaltet einerseits einen Erziehungsschnitt junger Bäume, um Struktur und Kronenaufbau vorzugeben. Ebenso müssen ältere Bäume regelmäßig gepflegt werden, um eine vorzeitige Überalterung zu verhindern und die Stabilität sowie Vitalität abgängiger Bäume zu sichern bzw. zu fördern.
Über das Projekt wird daher die Pflege der Bäume über die Förderrichtlinie LNPR gefördert. Vorab erfolgt eine Prüfung der Fläche auf Förderfähigkeit. Beim Schnitt wird die natürliche Wuchsform der verschiedenen Arten und Sorten beachtet. Kappungsschnitte zur Höhenbegrenzung dürfen nicht durchgeführt werden.
Die Pflege wird in drei Baum-Zustandsklassen; leicht, mittel oder schwer eingeteilt und aktuell mit einem Zuschuss von 30€, 60€ bzw. 150€ gefördert.
Um eine optimale Pflege zu gewährleisten, gelten für die Pfleger folgende Voraussetzungen:
- besondere Qualifikation im Bereich des Schnitts von hochstämmigen Obst- und Nussbäumen (z.B. Baumwart )
- der Nachweis über Streuobst-Referenzflächen die in der Vergangenheit gepflegt wurden.
Eine weitere Möglichkeit stellt der Schnitt über den örtlichen Obst- und Gartenbauverein auf kommunalen Flächen dar. Voraussetzung sind auch hier Qualifikationen bzw. Nachweise über Referenzflächen.
Bei der Vermittlung von geeigneten Pflegern sprechen Sie uns gerne an.
Sie sind bestenfalls ausgebildeter Baumwart mit eigenem Gewerbe, erfahren im Schnitt großkroniger Obstbäume und suchen noch nach einer Betätigung im Landkreis Donau-Ries?
Melden Sie sich gerne bei uns, wir sind immer auf der Suche nach guten geeigneten Pflegern!
Pflanzung von Streuobst
Die Pflanzung muss auf Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches erfolgen und wird aktuell mit einem Zuschuss von 150€ pro Baum gefördert. Wird die Fläche beweidet oder ist dies geplant, wird ein weiterer Zuschuss von 50€ für einen Beweidungsschutz gewährt.
Zur Pflanzung sind vorrangig traditionelle, regionaltypische Sorten auf starkwachsenden Unterlagen mit einem Stammumfang von 6 – 8 cm zu verwenden. Der erste Astansatz soll bei mind. 1,8 m Höhe sein. Zwischen den Bäumen ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
Zum Schutz der Anpflanzungen muss verpflichtend ein Wühlmauskorb, ein ausreichend langer Pfahl zum Anbinden des Baumes und ein geeigneter Stammschutz angebracht werden.
Eine fortlaufende Pflege über 5 Jahre nach der Pflanzung ist verpflichtend. Diese Pflege sieht u.a. einen jährlichen Erziehungsschnitt, das regelmäßie Wässern der Bäume, das Pflegen der Baumscheibe sowie die Überprüfung der Schutzmaßnahmen und Anbindung dar.
Bei Ausfall des Baumes ist dieser auf eigene Kosten zu ersetzen.
Ansprechpartner
Martin Weiß
Forstwirt, staatl. geprüfter Baumwart
Tel.: +49 09080.99892-10
Mobil 0151.28741148
weiss@lpv-don.de
Infos
Aktuelles:
25.04.2024 Auftaktveranstaltung zum Streuobstpakt Donau-Ries in Harburg
10.04.2024 Bis April 2024 wurden über das Projekt 91 Bäume neu gepflanzt und 241 Bäume gepflegt
Rund um das Thema Ernte, Lagerung und Verwertung:
Downloads
Bilder Galerie
Bisherige Projektpartner
- Stadt Harburg und Obstbaumfreunde Harburg (Obst und Gartenbauverein)
- Gemeinde Mönchsdeggingen
- Gemeinde Möttingen
Wir sind gerne für Sie da!
Unsere Geschäftsstelle im AFZ:
Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V.
Alemannenstr. 15
86655 Harburg-Ebermergen
Tel. 09080-99892-0
info@lpv-don.de
Wir sind ein kleines Team und öfter unterwegs.
Daher vereinbaren Sie am besten einen Termin, wenn Sie in der Geschäftsstelle persönlich mit uns sprechen wollen.