

Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ökokonto
Wenn gebaut und gebaggert wird, wird meist auch in Natur und Landschaft eingegriffen.
Was dann zu tun ist, regelt die Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Wenn Natur und Landschaft beeinträchtigt werden ist der Verursacher verpflichtet, diese Beeinträchtigungen auszugleichen oder an anderer Stelle gleichwertigen Ersatz zu schaffen. Dies ist etwa bei der Ausweisung von Baugebieten oder der Aufstellung von Bebauungsplänen der Fall.
Gerne unterstützen wir unsere Mitglieder bei der praktischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Wir machen ihrer Planung Beine und setzen die geplanten Maßnahmen fachgerecht und praxisnah um. Falls gewünscht kümmern wir uns auch um die künftige Pflege der Flächen.
Beispiele für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Stadt Donauwörth
- Anlage einer Flachmulde, Entwicklung und Umsetzung eines Pflegekonzepts für Wörnitzwiesen
Gemeinde Möttingen
- Aufwertung von Grünland
Gemeinde Wechingen
- Pflanzung von Hecken und Eingrünungen
Sie haben Fragen zu Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen?
Schicken Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.
Wir sind gerne für Sie da!
Unsere Geschäftsstelle im AFZ:
Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V.
Alemannenstr. 15
86655 Harburg-Ebermergen
Tel. 09080-99892-0
info@lpv-don.de
Wir sind ein kleines Team und öfter unterwegs.
Daher vereinbaren Sie am besten einen Termin, wenn Sie in der Geschäftsstelle persönlich mit uns sprechen wollen.